Gegen die Wahl kann von jedem wahlberechtigten Gemeindeglied innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe im Gottesdienst am 8.12.2019 Einspruch beim Gemeindewahlausschuss eingelegt werden. Der Einspruch kann nur auf die Verletzung gesetzlicher Vorschriften gestützt werden und muss schriftlich unter Angabe der Gründe erfolgen. Der Einspruch ist an den Gemeindewahlausschuss/Evangelisches Pfarramt Blankenloch Michaelisgemeinde zu richten.
Während der Einspruchsfrist liegt das amtliche Wahlergebnis während der üblichen Sprechzeiten beim Pfarramt zur Einsichtnahme auf.